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16 Nov 2009

Heute vor 15 Jahren sind die im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands erarbeiteten Änderungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. In Absatz 3 des Artikels 3 hieß es bis 1994 lediglich: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«

Seither heißt es in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes auch: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden«. Für Menschen mit Behinderung bot diese Verfassungsänderung den Beginn einer Reihe von Regelungen zur Gleichstellung: Im Jahr 2002 wurde das ›Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen‹ (BGG) verabschiedet; mittlerweile haben alle Bundesländer Gleichstellungsgesetze für Menschen mit Behinderung.

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Nach zähem Ringen und langer Debatte trat am 18.08.2006 in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Das Gesetz entstand in Folge einer entsprechenden EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000, die eine Umsetzung in nationales Recht bis 2003 vorsah.

Seit Inkrafttreten tauchen in den Medien immer wieder Berichte über angeblichen Missbrauch auf. Bundesregierung und Organisationen von Menschen mit Behinderungen haben dagegen weder nennenswerte Probleme in den Unternehmen noch eine Prozessflut registriert. Im Gegenteil: So riet die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Karin Evers-Meyer (SPD), am 23.11.06 Menschen mit Behinderungen: Wer sich diskriminiert fühle, der solle eine Klage auf Abstellung und Schadenersatz nicht scheuen.

Mittlerweile hat Deutschland auch die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ratifiziert, die seit 26. März 2009 auch in Deutschland gilt.

(kobinet/moh, aktion-grundgesetz.de, Bildnachweis: Elena Buczek/flickr

Kommentare zu dieser Meldung: 3

Permalink Felix Nagel meinte am 16.11.2009:

Das dieses Gesetz bzw. dessen Umsetzung der blanke Hohn ist wird mir leider immer wieder schmerzhaft bewusst. Dafür muss ich nur einmal meine Freundin fragen wie es heute auf der Arbeit war. Sie arbeitet als HEP in einer Einrichtung für Kinder mit Behinderung in Hessen.

Permalink Rainer Schlegel meinte am 17.11.2009:

Behinderung (als aktiver Vorgang!) beginnt im Kopf und hat viel mit dem Menschen und seiner Gedankenlosigkeit zu tun. Mag in gewissem Maße unserer hektischen Gesellschaft geschuldet sein. Gesetze allein nützen nichts, wenn Wille und Bereitschaft zur Umsetzung oder nur zu kleinen Schritten fehlen, zu schwach ausgeprägt sind oder hierzu im Alltag (warum auch immer) Zeit und Geld fehlen.

Immerhin hat es vor 15 Jahren einen Anfang gegeben, der einfach weiter reifen muss. Die Mauer der deutschen Teilung sitzt auch noch in vielen Köpfen fest, genau wie Vorurteile und Vorbehalte gegenüber Behinderten. Seit wann gibt es die Gurtpflicht und wie viele Menschen fahren gelegentlich/öfter immer noch ohne? Gesetze allein … siehe oben.

@Felix: apropos "andere behindern". Schätz mal bitte, wieviele Leser dieser Seiten hier wissen, was HEP bedeutet? Ich musste auch erst die Suchmaschine bemühen ;-)

Permalink Sascha Tasche meinte am 18.11.2009:

Das Wort "Rasse" sollte endlich aus allen Gesetzen gestrichen werden. Da es keine Menschenrassen gibt. Stattdessen könnte die Bedeutung von "Herkunft und Heimat" durch das Wortpaar "ethnische Herkunft" stärker zur Geltung gebracht werden.

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