Prüfschritte 65-66 zum BIENE-Award 2005
Kriteriengruppe Werbung
65. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.
- 65.1 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten
- Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob zu Werbeinhalten (Graphiken, Animationen) in der alternativen textuellen Beschreibung deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.
- Hinweis: Dies kann z. B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.
- 65.2 Position von Werbeblöcken
- Prüfen Sie, ob Werbungsblöcke gebündelt an den Rand des Fensters gesetzt sind und nicht als aufdringliche Unterbrechung im Inhaltsbereich.
66. Selbstöffnende Fenster (z. B. Pop-Ups) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.
- 66.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z. B. Pop-Ups)
- Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.
- Anmerkung: Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.
- 66.2 Bedienbarkeit von selbstöffnenden Fenstern (z. B. Pop-Ups)
- Prüfen Sie, ob sich die selbstöffnenden Fenster durch einen einzelnen Befehl (über Maus und über Tastatur) schließen lassen.