Prüfschritte 65-66 zum BIENE-Award 2005

Kriteriengruppe Werbung

65. Es ist erkennbar, dass es sich um Werbung handelt, und jedes graphische Element verfügt über eine angemessene textuelle Beschreibung.

65.1 Textuelle Beschreibung zu Werbeinhalten
Prüfen Sie mit einem Screenreader, ob zu Werbeinhalten (Graphiken, Animationen) in der alternativen textuellen Beschreibung deutlich wird, dass es sich um Werbung handelt.
Hinweis: Dies kann z. B. über eine Kennzeichnung geschehen, dass ein Werbeblock folgt.
65.2 Position von Werbeblöcken
Prüfen Sie, ob Werbungsblöcke gebündelt an den Rand des Fensters gesetzt sind und nicht als aufdringliche Unterbrechung im Inhaltsbereich.

66. Selbstöffnende Fenster (z. B. Pop-Ups) die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, werden vermieden.

66.1 Vermeidung von selbstöffnenden Fenstern (z. B. Pop-Ups)
Prüfen Sie, ob selbstöffnende Fenster, die sich ohne unmittelbare Nutzerinteraktion öffnen, vermieden werden.
Anmerkung: Eine Ausnahme bilden Fenster, die Fehlermeldungen enthalten.
66.2 Bedienbarkeit von selbstöffnenden Fenstern (z. B. Pop-Ups)
Prüfen Sie, ob sich die selbstöffnenden Fenster durch einen einzelnen Befehl (über Maus und über Tastatur) schließen lassen.