BIENE-Award 2003
Pressekonferenz BIENE-Award, 03. Dezember 2003, 17.30 Uhr, Museum für Kommunikation, Berlin
Statement von Prof. Dr. Herbert Kubicek, Professor für Angewandte Informatik an der Universität Bremen, Wissenschaftlicher Direktor der Stiftung Digitale Chancen
Barrierefreiheit - Internetangebote halten strengen Tests kaum stand
Das Internet kann für Menschen mit Behinderungen Barrieren überwinden, die sich ihnen beim Kontakt mit Behörden oder beim Einkaufen in Geschäften stellen. Sie können in ihrer Wohnung mit Computer und Internet Waren bestellen, Formulare ausfüllen und absenden, Bescheinigungen anfordern, sich aktuell informieren u.a.m. Allerdings nur dann, wenn die Anbieter ihre Angebote im Internet auch barrierefrei gestalten. Blinde Menschen müssen ihre Vorlesesoftware (Screen Reader) einsetzen können. Dazu müssen zu den Bildern auf den Webseiten aussagekräftige Bezeichnungen bereitgestellt werden. Sehbehinderte müssen die Schrift vergrößern können, Gehörlose brauchen Untertitel zu Videosequenzen und der Gebärdensprache vergleichbare einfache Formulierungen von Texten.
Das W3-Konsortium, das internationale Standards für das WorldWide Web festlegt, hat bereits 1997 die Web Accessibility Initiative ins Leben gerufen, die inzwischen Richtlinien für barrierefreie Webseiten vorgelegt hat. Diese sind u.a. in die Verordnung Barrierefreie Informationstechnik eingeflossen, mit der die entsprechenden Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes im Bereich der Bundesverwaltung umgesetzt werden. Für einige Bundesländer gibt es gleiche Bestimmungen, andere folgen demnächst.
Mit dem BIENE-Award wird nun u.a. auch festgestellt, wie weit die Umsetzung dieser Richtlinien zur Zeit gediehen ist und wo noch Handlungsbedarf besteht. Und zwar nicht durch Umfragen, sondern durch empirische Prüfung.
Die Stiftung Digitale Chancen hat dabei in enger Zusammenarbeit mit dem Studiengang Informatik der Universität Bremen den Part der Festlegung der Prüfverfahren und Durchführung der Tests übernommen. Dort findet in Forschung und Lehre schon lange eine intensive Beschäftigung mit der Benutzbarkeit, der sog. Usability, von Software allgemein und von Internetangeboten im Besonderen statt. Die Prüfung der Barrierefreiheit ist methodisch ein spezieller Aspekt der Benutzbarkeit.
Solche Prüfverfahren haben stets eine handwerkliche und eine politische Komponente. Die handwerkliche Komponente besteht darin, Auswahl- und Beurteilungskriterien zu operationalisieren, d.h. Checklisten und Prüffragen so zu formulieren, dass sie, von mehreren Prüfern angewendet, zu vergleichbaren Ergebnissen führen. Da subjektive Interpretationen nicht völlig zu vermeiden sind, bietet sich als Ausgleich die doppelte Prüfung und Erörterung bzw. Mittelung der Testwerte an. Die politische Komponente bezieht sich auf die Auswahl und Gewichtung der Prüfkriterien.
Beim BIENE-Award ist beides aus methodischer Sicht beispielhaft gemacht worden. Die Auswahl und Gewichtung der Kriterien wurde durch einen fachlichen Beirat vorgenommen, in dem Fachleute für die verschiedenen Behinderungsarten vertreten sind. Die konkrete Ausarbeitung der Prüfverfahren erfolgte durch ein Team von zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, einer Behindertenpädagogin und einer Informatikerin. Die Durchführung der Tests bestand zum einen in einer Expertenprüfung durch diese beiden mit Unterstützung durch Studierende der Informatik, zum anderen in einem Betroffenentest durch Personen mit unterschiedlichen Behinderungen. So konnte mit der größtmöglichen Validität die Barrierefreiheit der eingereichten Beiträge ermittelt werden.
Die Jury hat diese Ergebnisse in ihre Gesamtbewertung einfließen lassen, in der es zusätzlich auch um den Nutzen der Angebote für Menschen mit Behinderungen geht. Denn man kann ein Web-Angebot, das zwar alle Anforderungen der Richtlinien an die Gestaltung erfüllt, inhaltlich aber nichts Nützliches zu bieten hat, nicht als gute Praxis auszeichnen.





