BIENE-Award 2003
Rede von Prof. Dr. Herbert Kubicek, Wissenschaftlicher Direktor der Stiftung Digitale Chancen
Das Internet kann für Menschen mit Behinderungen Barrieren überwinden, die sich ihnen beim Kontakt mit Behörden oder beim Einkaufen in Geschäften stellen. Sie können in ihrer Wohnung mit Computer und Internet Waren bestellen, Formulare ausfüllen und absenden, Bescheinigungen anfordern, sich aktuell informieren u. a. m. Allerdings nur dann, wenn die Anbieter ihre Angebote im Internet auch barrierefrei gestalten. Blinde Menschen müssen ihre Vorlesesoftware (Screen Reader) einsetzen können. Dazu müssen zu den Bildern auf den Webseiten aussagekräftige Bezeichnungen bereitgestellt werden. Sehbehinderte müssen die Schrift vergrößern können, Gehörlose brauchen Untertitel zu Videosequenzen und der Gebärdensprache vergleichbare einfache Formulierungen von Texten.
Das W3-Konsortium, das internationale Standards für das WorldWide Web festlegt, hat bereits 1997 die Web Accessibility Initiative ins Leben gerufen, die inzwischen Richtlinien für barrierefreie Webseiten vorgelegt hat. Diese sind u. a. in die Verordnung Barrierefreie Informationstechnik eingeflossen, mit der die entsprechenden Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes im Bereich der Bundesverwaltung umgesetzt werden. Für einige Bundesländer gibt es gleiche Bestimmungen, andere folgen demnächst.
Der Biene-Award will die Umsetzung und Anwendung dieser Richtlinien durch die Auswahl und Auszeichnung von Beispielen guter Praxis unterstützen. Denn von guten Beispielen, von Vorbildern lernt man besser und leichter als von abstrakten Regeln.
Die Auswahl guter Praxis gemäß dieser Regeln ist in diesem Fall allerdings alles andere als einfach. Im Kern geht es um die Beurteilung der Benutzbarkeit von Software unter besonderen Bedingungen.
Dies ist der Schnittpunkt der Kompetenzen und Ziele der Aktion Mensch und der Stiftung Digitale Chancen. Die Stiftung Digitale Chancen will die Bedingungen verbessern, damit alle Menschen die Vorteile des Internet für sich nutzen können. Dazu gehört der technische Zugang zum Netz auch für die Menschen, die sich zu Hause keinen Computer mit Netzanschluss leisten können, über geeignete öffentliche Zugangs-und Lernorte, dazu gehört die Vermittlung der notwendigen Kompetenzen und Fertigkeiten u. a. zielgruppenbezogen in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und dazu gehören attraktive inhaltliche Angebote, die eben auch barrierefrei sein sollen.
Die Stiftung selbst ist eine kleine Organisation, sie knüpft projektbezogen Netzwerke und kooperiert mit anderen Stellen. In diesem Fall mit dem Fachbereich Informatik der Universität Bremen, an dem ich lehre und an dem ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördertes Projekt durchgeführt wurde, aus dem die Stiftung 2001 hervorgegangen ist. An diesem Fachbereich spielt die Benutzbarkeit von Software und deren methodisch fundierte Evaluation schon seit einem langem eine Rolle und wir führen zur Zeit im Hauptstudium z. B. ein Projekt mit 15 Studierenden durch, die mit mehreren öffentlichen Einrichtungen in Bremen deren Web-Seiten barrierefrei machen. Diese sind noch nicht so weit, dass sie sich hätten bewerben können, und das hätte wahrscheinlich auch Probleme bereitet, weil eben diese Studenten und die beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, die in diesem Projekt arbeiten, auch die Evaluation der Einreichungen für den Biene-Award vorbereitet und durchgeführt haben.
Dazu wurden aus den genannten Richtlinien und Empfehlungen fünf Prinzipien abgeleitet, nach denen man Barrierefreiheit beurteilen kann, nämlich
- Wahrnehmbarkeit,
- Bedienbarkeit,
- Orientierung,
- Verständlichkeit
- Nachhaltigkeit.
Diese wurden dann in insgesamt ca. 100 Prüfkriterien mit jeweils zwei oder drei Prüfpunkten oder Prüffragen konkretisiert. Die Prüfung selbst erfolgte in drei Schritten.
Zunächst wurden 16 Kriterien als Mindestbedingungen oder Ausschlusskriterien festgelegt. Zum Beispiel, dass für alle Bilder beschreibende Texte hinterlegt werden. Von 173 eingereichten Beiträgen haben trotz großzügiger Auslegung nur rund 60 diese erste Hürde genommen.
Diese sind dann einem umfangreichen Feintest mit den erwähnten über 200 Prüfpunkten unterzogen worden. Jedes Angebot wurde von zwei verschiedenen Mitgliedern des Teams aus den beiden wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und den sechs Studierenden getestet. Die durchschnittliche Dauer eines Tests betrug vier Stunden. Ich möchte an dieser Stelle dem Team, Ulrike Peter, Beate Schulte und der Datenbankentwicklerin Rebecca Romppel sowie den Studierenden, die auch heute Abend hier anwesend sind, noch einmal ausdrücklich für die engagierte Arbeit sehr herzlich danken.
Die besten 16 Angebote wurden dann noch einem Praxistest durch mehrere Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen unterzogen. Diese wurden von den beiden Mitarbeiterinnen in der Regel in den Wohnungen der Testpersonen, also unter den authentischen alltäglichen Benutzungsbedingungen begleitet und protokolliert.
Die Auswahl der Kriterien und das Prüfverfahren wurden von unserem Team einem Fachbeirat vorgelegt, in den Experten aus einschlägigen Verbänden und Einrichtungen ihren Sachverstand und ihre Erfahrungen eingebracht und deutlich zu Verbesserungen beigetragen haben. Auch den Mitgliedern des Beirats gilt daher mein Dank. Dort und während des gesamten Prozesses hat auch die Aktion Mensch ihre umfangreichen Erfahrungen eingebracht, von denen das Projekt sehr profitiert hat. Daher möchte ich mich auch bei Frau Cornelssen und Herrn Caspers für ihre Beiträge bedanken.
Aufgrund dieses Wechselspiels zwischen wissenschaftlichen und politischen Anforderungen, zwischen allgemeiner Evaluationsmethodik und unmittelbarer Kenntnis der konkreten Anforderungen ist die Prüfung wirklich »nach bestem Wissen« erfolgt.
Das Ergebnis ist allerdings weniger befriedigend. Viele Angebote, die sich selbst als barrierefrei einschätzen, erfüllen die aus den Richtlinien abgeleiteten Anforderungen noch nicht. Es ist so ähnlich, wie zu Beginn der Kennzeichnung von Öko-Lebensmitteln, als auch nicht überall Öko drin war, wo Öko drauf stand. Es braucht einige Zeit bis sich für allgemein als sinnvoll anerkannte Anforderungen dann auch konkrete überprüfbare Beurteilungsmaßstäbe etablieren und auf breiter Basis umgesetzt werden. Die Barrierefreiheit befindet sich noch in diesem Etablierungsstadium.
Der Biene-Award will nicht nur Aufmerksamkeit für dieses Anliegen erzeugen, sondern auch dazu beitragen, dass diese Maßstäbe nicht von vornherein verwässert werden. Er zeichnet daher dieses Mal nur einige wenige gute Beispiele aus. Dies ehrt diese Anbieter ganz besonders, macht gleichzeitig aber auch deutlich, dass noch viel zu tun ist, um die Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes in diesem Bereich weitgehend umzusetzen, damit es bei einer möglichen Wiederholung des Wettbewerbs in einem Jahr deutlich mehr guten Beispiele gibt und dann mehr Menschen mit Behinderungen die prinzipiellen Chancen des Internet in noch größerem Umfang für sich nutzen können.






