BIENE-Award 2003 - Bewertungskriterien
Die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen haben auf der Grundlage der Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) ein Bewertungsverfahren entwickelt, um Internetangebote auf Barrierefreiheit zu überprüfen.
Die Wettbewerbsbeiträge werden zunächst durch Fachleute und Betroffene geprüft und bewertet. Ein fachlicher Beirat begleitet diesen Prozess. Eine Jury aus Menschen des öffentlichen Lebens bewertet anschließend die Wettbewerbsbeiträge nach allgemeinen Kriterien und verleiht die Preise. Dieses Verfahren stellt sicher, dass sowohl die »harten« Kriterien erfüllt werden als auch eine breite Akzeptanz für die eingereichten Arbeiten zu erwarten ist.
Die Kriterien orientieren sich an den folgenden fünf Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit
- Alle in der Website enthaltenen Informationen und Funktionen müssen so dargestellt werden, dass sie von jeder Nutzerin und jedem Nutzer wahrgenommen werden können. So müssen für Blinde die eingesetzten Bilder und für Hörgeschädigte die verwendeten Töne durch beschreibende Texte ergänzt werden. Individuell einstellbare Schriftgröße und -farbe sowie Kontraste erleichtern Sehbehinderten die Nutzung.
- Bedienbarkeit
- Alle Elemente, die benötigt werden, um sich die Inhalte der Website zu erschließen, wie beispielsweise Schaltflächen, Menüleisten und Eingabefelder, müssen von jeder Nutzerin und jedem Nutzer bedienbar sein. Blinde und Menschen mit bestimmten motorischen Beeinträchtigungen können die Computermaus nicht benutzen und sind daher auf eine vollständige Bedienbarkeit der Site über die Tastatur angewiesen. Die Website sollte die Nutzung in der eigenen individuellen Geschwindigkeit der NutzerInnen erlauben, ohne dass es durch Zeitbeschränkungen zum automatischen Abbruch von Vorgängen kommt.
- Orientierung
- Jede Nutzerin und jeder Nutzer möchte sich schnell und einfach innerhalb der Website orientieren und effizient bewegen können. Voraussetzung dafür ist die strikte Trennung von Inhalt, Funktion und Oberflächen-Design sowie eine wiederkehrende, sinnvolle Struktur für Seitenaufbau, Navigation und Inhalte.
- Verständlichkeit
- Eine klare und leicht verständliche Sprache kommt allen Besucherinnen und Besuchern einer Website zugute. Die Darstellung der Inhalte und die Beschreibung der Bedienelemente muss daher leicht verständlich formuliert sein. Texte sollen so kurz und einfach wie möglich sein. Hierauf sind nicht nur Menschen mit Lernbehinderungen, sondern auch gehörlose Menschen häufig angewiesen, die mit Gebärden kommunizieren. Daneben können graphische Elemente die schriftlichen Informationen sinnvoll ergänzen.
- Nachhaltigkeit
- Menschen mit Behinderungen nutzen zum Teil Zugangstechnologien wie Vergrößerungssoftware, Screenreader-Software oder Spracheingaben. Die verwendeten Webtechniken sollen es daher erlauben, dass man mit aktuellen und zukunftsweisenden Technologien auf die Website zugreifen kann.






