Den Überfliegern im Netz folgen

Ungehinderter Zugang zu den Informationen – darauf achten immer mehr Anbieter bei der Gestaltung ihrer Web–Seiten. Besonders auf kommerziellem Gebiet aber sind sie noch die Ausnahme. Dabei liegen die Vorteile barrierefreier Angebote auf der Hand: ansprechendes Design, leichte Bedienbarkeit – und vor allem: mehr zufriedene User.

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Stand: 05.05.2003, Autorin: mar

stern.de

Der Internetauftritt der Zeitschrift Stern ist eines der ersten großen barrierefrei gestalteten Medienangebote im Netz.

Screenshot: Startseite von www.stern.de Vorrangiges Ziel der Neugestaltung unseres Internetauftritts war, die Webseiten für alle User konsumierbar und zugänglich zu machen. Dazu haben wir ein barrierefreies HTML eingesetzt, das aufgrund seiner geringeren Datenmenge auch auf kleineren Geräten, wie beispielsweise Handcomputern, laufen kann. Die Seiten lassen sich damit viel schneller laden. Zwar war die Neugestaltung erst einmal mit Kosten verbunden, aber der Aufwand hat sich gelohnt, denn wir bekommen durchweg positive Rückmeldungen: Schön, schnell und schlank sei unser Auftritt geworden.
Eins aber hat mich überrascht: Sehbehinderte User schrieben uns, dass wir zu den wenigen Anbietern im Internet gehörten, die sich um Barrierefreiheit bemühten. Ich finde das seltsam, denn das Wissen darum, wie man Seiten barrierefrei und damit allgemein zugänglich macht, ist doch längst da und im Web abrufbar.

Barbara Hamm ist Chefredakteurin bei stern.de und Geschäftsführerin der stern.de GmbH.

Versorgungsverwaltung Baden-Wuerttemberg

Die Web Accessibility Initiative (WAI), ein Organ des World Wide Web Consortiums (W3C), hat Zugänglichkeitsrichtlinien festgelegt, die insbesondere behinderten Menschen den Zugang zum Internet erleichtern sollen. Diese wurden auch der im Juli 2002 in Kraft getretenen Verordnung zur barrierefreien Informationstechnik (BITV) zum Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes zugrunde gelegt. Webangebote von Verwaltungen des Bundes müssen nun innerhalb bestimmter Fristen mindestens den Richtlinien der Prioritätsstufe I (WAI–Level: AA) entsprechen. Die Versorgungsverwaltung Baden–Württemberg (Archivlink) hat ihre Hausaufgaben schon gemacht.

Hinweis: bitte beachten Sie, dass das Versorgungsamt Freiburg im Zuge einer Verwaltungsreform nicht mehr unter der genannten URL erreichbar ist.

Screenshot: Ehemalige Startseite des Versorgungsamt Freiburg Die Webpräsenz der Versorgungsämter in Baden–Württemberg haben wir komplett selbst entwickelt. Es wurden keine zusätzlichen Steuergelder verwendet. Ein Mitarbeiter des Versorgungsamts Heidelberg hat sich in das Thema eingearbeitet und einen Internetauftritt gestaltet, der den Zugänglichkeitsrichtlinien der Web Accessibility Initiative nach dem derzeit höchsten WAI–Level AAA entspricht. Man muss nur die Kräfte wecken, die in einer öffentlichen Verwaltung stecken. Selbst die fortlaufende Aktualisierung erfolgt intern: Die einzelnen Versorgungsämter entwickeln die Seiten vor Ort und senden sie uns nach Freiburg. Wir testen die Seiten und stellen sie im Internet zur Verfügung.
Auch die Besucher unserer Website können unser Angebot jederzeit auf Barrierefreiheit testen. Die Resonanz ist durchweg positiv. Wir stoßen auch auf Aha–Effekte, denn viele denken bei Barrierefreiheit immer noch an das Absenken von Bordsteinkanten.
Es geht aber auch um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an der Informationsgesellschaft. Die Versorgungsämter tragen hier eine ganz besondere Verantwortung.

Fritz G. Ramsaier ist Leiter des Versorgungsamtes Freiburg.

www.sgb-ix-umsetzen.de

Seit In–Kraft–Treten des SGB IX am 1. Juli 2001 haben Menschen mit Behinderung mehr Rechte auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Doch noch gibt es viele Fragen und Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes. Die Internetseite »SGB IX umsetzen« bietet allen am Rehabilitationsprozess Beteiligten eine umfassende Informationsplattform.

Screenshot: Startseite von www.sgb-ix-umsetzen.de Das SGB IX und seine Entstehung sind maßgeblich durch den offenen und intensiven Dialog der Beteiligten untereinander gekennzeichnet. Mit unserer Homepage wollen wir diesen Dialog weiter fördern, denn das Internet ist ein hervorragendes Kommunikationsmedium. Umso wichtiger ist, dass hier keine neuen Barrieren aufgebaut werden. www.sgb–ix–umsetzen.de wurde deshalb nach der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik gestaltet.

Karl Hermann Haack ist Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.