Gleichstellungsgesetze im Bund und in den Ländern
Der 1. Mai 2002 war ein Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland: Das Bundesgleichstellungsgesetz trat in Kraft. Damit hatte auch die Aktion Grundgesetz ihr erstes Etappenziel erreicht. Ohne sie hätte es das Gesetz wohl nicht gegeben.
Stand: 12.08.2008, Autor: tz
Der Stand der Gesetzgebung:
Bund
Kernstück des am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen »Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze« (BGG) ist »die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit«.
Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung baulicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern zum Beispiel auch die Zugänglichkeit der elektronischen Medien für blinde und sehbehinderte Menschen. Menschen mit Behinderungen sollen alle Lebensbereiche »in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe« nutzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie u.a. das Gaststätten- und Hochschulrahmengesetz geändert. Zudem wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt.
Ansprechpartner:
Referat 511Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
poststelle@bmas.bund.de
www.bmas.de/
E-Mail-Adressen für Gehörlose
info.deaf@bmas.bund.de und info.gehoerlos@bmas.bund.deBeauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Karin Evers-Meyerinfo@behindertenbeauftragter.de
www.behindertenbeauftragte.de
Den Punkt Barrierefreie Informationstechnik regelt § 11 Barrierefreie Informationstechnik. Die entsprechende weiterführende »Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV)« wurde am 17. Juli 2002 veröffentlicht. Laut Pressestelle des Bundesministerium des Innern (BMI) ist »für die fachlich-inhaltlichen Belange der Bedarfsträger«
der BITV das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS – neu: BMAS) zuständig, »für die technischen Aspekte das BMI«
. Letzteres habe spezielle Aufgaben dem Bundesverwaltungsamt übertragen.
Ansprechpartner:
Referat 511Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
poststelle@bmas.bund.de
www.bmas.de/
E-Mail-Adressen für Gehörlose
info.deaf@bmas.bund.de und info.gehoerlos@bmas.bund.deBeratung zur Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV):
Gabriele JungBundesverwaltungsamt / Bundesstelle für Informationstechnik
Gabriele.Jung@bva.bund.de www.bva.bund.de (Bundesverwaltungsamt)
www.bit.bund.de/BIT/… (Bundesstelle für Informationstechnik)






