BITV Reloaded – Anforderung 4
Stand: 26.02.2007
Sprachliche Besonderheiten
»Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.«
Was heißt das?
In diesem Punkt geht es um eine der wenigen reinen Accessibility–Anforderungen der BITV: die Kennzeichnung von sprachlichen Besonderheiten. Ziel ist es, die Barrieren für Nutzer alternativer Zugangsformen oder assistiver Werkzeuge abzusenken und das allgemeine Textverständnis zu fördern.





